Untersuchungsgefangenen


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · su · chungs · ge · fan · ge · nen

Das Wort Un­ter­su­chungs­ge­fan­ge­nen besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­su­chungs­ge­fan­ge­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­su­chungs­ge­fan­ge­nen" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Untersuchungsgefangenen" bezeichnet Personen, die sich in Untersuchungshaft befinden. Dies ist der rechtliche Status von Individuen, die verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben, aber deren Schuld noch nicht durch ein Urteil bestätigt ist. In dieser Form ist das Wort im Plural und setzt sich zusammen aus "Untersuchung" (die Prüfung oder Ermittlung eines Sachverhalts) und "Gefangenen" (die Personen, die in Haft gehalten werden). Untersuchungsgefangene haben in der Regel noch nicht vor Gericht gestanden und deren Fall wird in der Regel noch bearbeitet.

Beispielsatz: Die Rechte der Untersuchungsgefangenen müssen stets gewahrt bleiben, um fairen Zugang zur Justiz zu gewährleisten.

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