Untersuchungsgericht


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · su · chungs · ge · richt

Das Wort Un­ter­su­chungs­ge­richt besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­su­chungs­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­su­chungs­ge­richt" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Untersuchungsgericht" bezeichnet eine spezielle Art von Gericht, das für die Durchführung von Ermittlungen und Voruntersuchungen in strafrechtlichen Angelegenheiten zuständig ist. Es spielt eine zentrale Rolle im deutschen Rechtssystem, insbesondere im Rahmen des Ermittlungsverfahrens. Das Gericht hat die Aufgabe, Beweise zu sichern und zu prüfen, ob genügend einsatzbereite Anklagen gegen Beschuldigte vorliegen. In diesem Zusammenhang wird nicht nur die Schuldfrage thematisiert, sondern auch der Schutz der Rechte der Beschuldigten gewährleistet. "Untersuchungsgericht" ist die Grundform des Begriffs.

Beispielsatz: Das Untersuchungsgericht prüft sorgfältig die Beweise in einem Strafverfahren.

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