Untersuchungshäftlingen


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · su · chungs · häft · lin · gen

Das Wort Un­ter­su­chungs­häft­lin­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­su­chungs­häft­lin­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­su­chungs­häft­lin­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Untersuchungshäftlingen“ ist die Pluralform von „Untersuchungshäftling“. Ein Untersuchungshäftling bezeichnet eine Person, die im Rahmen eines Strafverfahrens in Untersuchungshaft genommen wurde, um eine mögliche Flucht, Beweismanipulation oder weitere Straftaten zu verhindern. Diese Form der Haft findet statt, bevor das Urteil gefällt wird, da der rechtliche Status der Person noch nicht endgültig geklärt ist. Untersuchungshäftlinge sind oft angeklagt, aber noch nicht verurteilt. In der Regel werden sie in speziellen Einrichtungen gehalten, bis der Prozess fortschreitet.

Beispielsatz: Die Untersuchungshäftlingen wurden während der Verhandlungen intensiv befragt.

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