Untersuchungshaftanstalt


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · su · chungs · haft · an · stalt

Das Wort Un­ter­su­chungs­haft­an­stalt besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­su­chungs­haft­an­stalt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­su­chungs­haft­an­stalt" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Untersuchungshaftanstalt ist eine Einrichtung, in der Personen während des Ermittlungsverfahrens in Haft genommen werden, bevor über ihre Schuld oder Unschuld entschieden wurde. Sie dient dazu, die Fluchtgefahr, die Beeinflussung von Zeugen oder den Tatverdacht zu sichern. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Untersuchung“ (Ermittlungen gegen Tatverdächtige) und „Haftanstalt“ (Ort der Freiheitsentziehung) zusammen. Es handelt sich hierbei um eine komplexe rechtliche und soziale Institution, die dem Zweck dient, die ordnungsgemäße Durchführung von Strafverfahren zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Untersuchungshaftanstalt ist für die Unterbringung von Verdächtigen während des Ermittlungsverfahrens zuständig.

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