Untersuchungshaft


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · su · chungs · haft

Das Wort Un­ter­su­chungs­haft besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­su­chungs­haft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­su­chungs­haft" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Untersuchungshaft bezeichnet die zeitweilige Freiheitsentziehung einer Person, die beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, während die Ermittlungen laufen. Ziel dieser Maßnahme ist, die Wahrung der Beweismittel zu sichern und zu verhindern, dass der Beschuldigte die Ermittlungen gefährdet oder flieht. Die Untersuchungshaft erfolgt auf Entscheidung eines Richters und kann in Deutschland bis zu sechs Monate dauern, in bestimmten Fällen auch verlängert werden. Der Begriff setzt sich aus „Untersuchung“ und „Haft“ zusammen, wobei „Untersuchung“ sich auf die Ermittlung der Tat bezieht, und „Haft“ die Inhaftierung beschreibt.

Beispielsatz: Der Verdächtige wurde in Untersuchungshaft genommen, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.

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