Untersuchungsrichter


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · su · chungs · rich · ter

Das Wort Un­ter­su­chungs­rich­ter besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­su­chungs­rich­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­su­chungs­rich­ter" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Untersuchungsrichter ist ein juristischer Begriff, der einen Richter bezeichnet, der in Strafsachen für die Durchführung von Ermittlungen und die Überwachung des Ermittlungsverfahrens zuständig ist. Er sorgt dafür, dass die Gesetze während der Ermittlungen eingehalten werden und schützt die Rechte der Beteiligten, insbesondere der Beschuldigten. Der Begriff setzt sich aus „Untersuchung“ und „Richter“ zusammen. „Untersuchung“ beschreibt den Prozess der Erhebung von Beweisen und der Klärung von Sachverhalten, während „Richter“ auf die Person hinweist, die rechtliche Entscheidungen trifft und die Ordnung im Gerichtsverfahren wahrt.

Beispielsatz: Der Untersuchungsrichter stellte fest, dass weitere Beweise erforderlich sind, um den Fall voranzutreiben.

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