Untersuchungsrichteramt


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · su · chungs · rich · ter · amt

Das Wort Un­ter­su­chungs­rich­ter­amt besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­su­chungs­rich­ter­amt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­su­chungs­rich­ter­amt" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Untersuchungsrichteramt bezeichnet die Funktion oder Position eines Untersuchungsrichters. Ein Untersuchungsrichter ist ein Justizbeamter, der in einem Strafverfahren die Ermittlungen leitet und Beweise sammelt. Er überprüft die Verdachtsmomente und entscheidet, ob eine Anklage erhoben wird oder nicht. Das Untersuchungsrichteramt ist somit eine wichtige Schaltstelle in der Strafjustiz, um strafrechtliche Vorfälle aufzudecken und die Schuld oder Unschuld eines Verdächtigen festzustellen.

Beispielsatz: Das Untersuchungsrichteramt hat die Aufgabe, Beweise zu sichern und die Gesetzmäßigkeit von Ermittlungen zu überprüfen.

Vorheriger Eintrag: Untersuchungsrichter
Nächster Eintrag: Untersuchungsrichterin

 

Zufällige Wörter: Anfangsspeicheradressen Danks Speichererhaltungsakku wegföhne Weltbedeutung