Untersuchungsrichterin


Eine Worttrennung gefunden

Un · ter · su · chungs · rich · te · rin

Das Wort Un­ter­su­chungs­rich­te­rin besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­ter­su­chungs­rich­te­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­ter­su­chungs­rich­te­rin" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Untersuchungsrichterin" ist ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus den Wörtern "Untersuchung" und "Richterin" zusammensetzt. Es bezeichnet eine weibliche Person, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens eine Richterfunktion ausübt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Voruntersuchungen in strafrechtlichen Angelegenheiten zu leiten und zu überwachen. Dabei entscheidet sie über Maßnahmen wie Haftbefehle oder Durchsuchungen und gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften während des Ermittlungsprozesses. Die Untersuchungsperson im Rechtssystem ist entscheidend für den Schutz der Rechte aller Beteiligten und die Ordnungsgemäßheit der Verfahren.

Beispielsatz: Die Untersuchungsrichterin leitete die Ermittlungen ein, um die Wahrheit ans Licht zu bringen.

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