unveräußerliche


Eine Worttrennung gefunden

un · ver · äu · ßer · li · che

Das Wort un­ver­äu­ßer­li­che besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort un­ver­äu­ßer­li­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "un­ver­äu­ßer­li­che" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Unveräußerliche" ist ein Adjektiv und beschreibt etwas, das nicht übertragen oder abgetreten werden kann. Es wird oft im rechtlichen Kontext verwendet, um Rechte oder Ansprüche zu kennzeichnen, die einer Person oder einem Subjekt unentziehbar zustehen. Das Wort setzt sich zusammen aus dem Präfix "un-" (was eine Negation darstellt) und dem Adjektiv "veräußerlich", das bedeutet, dass etwas verkauft oder übertragen werden kann. In der Form "unveräußerlich" wird also betont, dass diese Möglichkeit nicht besteht.

Beispielsatz: Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt als unveräußerliche Grundlage unserer Demokratie.

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