unzurechnungsfähiges


Eine Worttrennung gefunden

un · zu · rech · nungs ·· hi · ges

Das Wort un­zu­rech­nungs­fä­hi­ges besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort un­zu­rech­nungs­fä­hi­ges trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "un­zu­rech­nungs­fä­hi­ges" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Unzurechnungsfähiges“ ist ein Adjektiv, das die Unfähigkeit beschreibt, die eigenen Handlungen oder deren Folgen verständlich zu beurteilen. Es leitet sich von „zurechnungsfähig“ ab, was die Fähigkeit bezeichnet, für sein Verhalten verantwortlich gemacht zu werden. Im deutschen Recht wird diese Form verwendet, um Personen zu kennzeichnen, die aufgrund psychischer Erkrankungen, altersbedingter Einschränkungen oder ähnlicher Umstände nicht in der Lage sind, rational zu handeln oder die Konsequenzen ihres Handelns zu verstehen. In strafrechtlichen Kontexten kann diese Eigenschaft zu einer Entlastung von der strafrechtlichen Verantwortung führen.

Beispielsatz: Der Angeklagte wurde aufgrund seiner unzurechnungsfähigen Verfassung nicht für seine Taten zur Rechenschaft gezogen.

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