Urkundenbeweis


Eine Worttrennung gefunden

Ur · kun · den · be · weis

Das Wort Ur­kun­den­be­weis besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ur­kun­den­be­weis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ur­kun­den­be­weis" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Urkundenbeweis ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilprozessrecht, der die Beweiskraft von schriftlichen Dokumenten beschreibt. Er besagt, dass eine Urkunde, die ordnungsgemäß erstellt wurde, als Beweis für den darin enthaltenen Inhalt dient. Der Urkundenbeweis wird häufig verwendet, um Tatsachen zu belegen, beispielsweise in Verträgen oder amtlichen Dokumenten. Die Urkunde kann dabei sowohl in physischer Form als auch digital vorliegen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Urkunde“ (ein schriftliches Dokument) und „Beweis“ (der Nachweis für die Wahrheit einer Behauptung) zusammen und betont die rechtliche Bedeutung schriftlicher Nachweise.

Beispielsatz: Der Urkundenbeweis ist entscheidend, um die Authentizität von Dokumenten in rechtlichen Angelegenheiten zu gewährleisten.

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