Urkundenbeweises


Eine Worttrennung gefunden

Ur · kun · den · be · wei · ses

Das Wort Ur­kun­den­be­wei­ses besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ur­kun­den­be­wei­ses trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ur­kun­den­be­wei­ses" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Urkundenbeweises" ist die genitive (besitzanzeigende) Form des Substantivs "Urkundenbeweis". Der Urkundenbeweis ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf den Beweis von Fakten durch die Vorlage von Urkunden oder schriftlichen Dokumenten bezieht. Diese Form des Beweises ist in vielen Rechtsordnungen von Bedeutung, da sie die Authentizität und den Inhalt eines Dokuments zur Unterstützung einer rechtlichen Behauptung heranzieht. Der Urkundenbeweis spielt eine entscheidende Rolle in Gerichtsverfahren, indem er als Mittel dient, um Tatsachen zu beweisen oder zu widerlegen.

Beispielsatz: Der Urkundenbeweis ist in vielen rechtlichen Auseinandersetzungen entscheidend für die Klärung der Sachlage.

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