Urlaubsanspruch


Eine Worttrennung gefunden

Ur · laubs · an · spruch

Das Wort Ur­laubs­an­spruch besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ur­laubs­an­spruch trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ur­laubs­an­spruch" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Urlaubsanspruch bezeichnet das Recht eines Arbeitnehmers auf eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen, die ihm im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses zustehen. Er ergibt sich meist aus arbeitsrechtlichen Vorgaben, Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen. Der Urlaubsanspruch stellt sicher, dass Beschäftigte ausreichend Erholungszeiten erhalten, um ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten. In Deutschland sind mindestens 20 Tage Urlaub pro Jahr gesetzlich vorgeschrieben, was bei einer Vollzeitbeschäftigung einem Anspruch von vier Wochen entspricht. Der Begriff setzt sich aus den Worten „Urlaub“ und „Anspruch“ zusammen, wobei „Urlaub“ die Freizeit und „Anspruch“ das Recht darauf beschreibt.

Beispielsatz: Der Urlaubsanspruch jedes Mitarbeiters richtet sich nach der vereinbarten Arbeitszeit und der Betriebspolitik.

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