Urlaubsansprüche


Eine Worttrennung gefunden

Ur · laubs · an · sprü · che

Das Wort Ur­laubs­an­sprü­che besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ur­laubs­an­sprü­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ur­laubs­an­sprü­che" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Urlaubsansprüche beziehen sich auf die rechtlichen Ansprüche von Arbeitnehmern auf Erholungsurlaub. Diese Ansprüche sind in den meisten Ländern gesetzlich geregelt und garantieren Mitarbeitern eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen pro Jahr. Der Begriff setzt sich aus "Urlaub", der Zeit der Freizeitnahme, und "Ansprüche", welche die Rechte darstellen, die ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber hat. In vielen Fällen sind Urlaubsansprüche auch Teil von Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen und müssen im Falle von Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt werden.

Beispielsatz: Die Urlaubsansprüche der Mitarbeiter müssen jährlich überprüft und aktualisiert werden.

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