Urteilsfindung


Eine Worttrennung gefunden

Ur · teils · fin · dung

Das Wort Ur­teils­fin­dung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ur­teils­fin­dung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ur­teils­fin­dung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Urteilsfindung bezeichnet den Prozess, in dem eine Entscheidung oder Bewertung getroffen wird. Dieser Begriff setzt sich aus dem Nomen "Urteil" und dem Verb "finden" zusammen. Er beschreibt somit die Tätigkeit, ein Urteil zu erlangen oder zu formulieren, häufig im Kontext von rechtlichen, moralischen oder persönlichen Einschätzungen. Die Urteilsfindung kann sowohl analytische als auch intuitive Elemente enthalten und beinhaltet die Abwägung von Fakten, Erfahrungen und Wertungen, um zu einem fundierten Schluss zu kommen.

Beispielsatz: Die Urteilsfindung erfordert eine sorgfältige Abwägung aller Beweise und Argumente.

Vorheriger Eintrag: Urteilsfähigkeit
Nächster Eintrag: Urteilskraft

 

Zufällige Wörter: abführend Bautechnik Doppelstecker fortziehende Weberbäumen