Urteilsfähigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Ur · teils ·· hig · keit

Das Wort Ur­teils­fä­hig­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ur­teils­fä­hig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ur­teils­fä­hig­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Urteilsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, in einer bestimmten Situation eigenständig und angemessen Entscheidungen zu treffen. Sie umfasst die kognitiven und emotionalen Fähigkeiten einer Person, die notwendig sind, um Konsequenzen von Handlungen zu erkennen und zu bewerten. Urteilsfähigkeit ist entscheidend für die Rechtsprechung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Rechtsstatus von Individuen, etwa bei Minderjährigen oder Personen mit mentalen Beeinträchtigungen. Dabei spielt die Volljährigkeit eine Rolle, da rechtlich oft erst mit Erreichen eines bestimmten Alters von Urteilsfähigkeit ausgegangen wird. In bestimmten Kontexten wird auch zwischen eingeschränkter und uneingeschränkter Urteilsfähigkeit unterschieden.

Beispielsatz: Die Urteilsfähigkeit eines Jugendlichen wird oft in rechtlichen Verfahren eingehend geprüft.

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