Urteilsschelte


Eine Worttrennung gefunden

Ur · teils · schel · te

Das Wort Ur­teils­schel­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ur­teils­schel­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ur­teils­schel­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Urteilsschelte bezeichnet die scharfe Kritik oder Ablehnung eines Urteils, sei es in einem rechtlichen, gesellschaftlichen oder politischen Kontext. Der Begriff setzt sich aus "Urteil" und "Schelte" zusammen. "Urteil" bezieht sich auf die Entscheidung oder das Ergebnis eines gerichtlichen Verfahrens, während "Schelte" eine forme der Tadel oder Vorhalt ist. In der Kombination wird die ablehnende Haltung gegenüber einer bestimmten Entscheidung oder deren Konsequenzen deutlich. Urteilsschelte kann sowohl in der Öffentlichkeit als auch in Fachkreisen geäußert werden und spiegelt oft eine Unzufriedenheit mit dem Rechtssystem oder gesellschaftlichen Normen wider.

Beispielsatz: Die Urteilsschelte der Kritiker führte zu einer intensiven Diskussion über die Grenzen der künstlerischen Freiheit.

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