Urteilstatbestand


Eine Worttrennung gefunden

Ur · teils · tat · be · stand

Das Wort Ur­teils­tat­be­stand besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ur­teils­tat­be­stand trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ur­teils­tat­be­stand" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Urteilstatbestand bezeichnet die Gesamtheit der tatsächlichen Feststellungen, die für ein gerichtliches Urteil relevant sind. Es handelt sich um die spezifischen Umstände und Beweise, die in einem Verfahren geprüft werden, um zu einem rechtlichen Ergebnis zu gelangen. Der Begriff setzt sich aus „Urteil“ und „Tatbestand“ zusammen. Der Tatbestand ist die Zusammenfassung der relevanten Fakten einer rechtlichen Situation. In der Juristerei ist der Urteilstatbestand entscheidend für die Beweisführung und die anschließende Urteilsfindung, da er die Grundlage für die rechtliche Bewertung eines Falles darstellt.

Beispielsatz: Der Urteilstatbestand muss klar und präzise formuliert werden, um die rechtlichen Grundlagen der Entscheidung zu verdeutlichen.

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