Verbraucherinsolvenz


Eine Worttrennung gefunden

Ver · brau · cher · in · sol · venz

Das Wort Ver­brau­cher­in­sol­venz besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­brau­cher­in­sol­venz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­brau­cher­in­sol­venz" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verbraucherinsolvenz ist ein rechtlicher Prozess, der es überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, ihre Schulden zu beseitigen und einen Neuanfang zu wagen. Der Begriff setzt sich aus "Verbraucher" (eine Person, die Waren oder Dienstleistungen für den persönlichen Bedarf nutzt) und "Insolvenz" (Finanzielle Unfähigkeit, Verbindlichkeiten zu begleichen) zusammen. Bei dieser speziellen Insolvenzart wird ein vereinfachtes Verfahren angewendet, das den Betroffenen in der Regel nach einer Wohlverhaltensperiode von drei bis sechs Jahren von ihren restlichen Schulden befreit. Ziel ist es, den betroffenen Personen eine finanzielle Entlastung und eine Perspektive zur wirtschaftlichen Regeneration zu bieten.

Beispielsatz: Die Verbraucherinsolvenz ermöglicht es überschuldeten Personen, einen Neuanfang zu wagen und ihre finanziellen Lasten zu reduzieren.

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