Verbraucherinsolvenzen


Eine Worttrennung gefunden

Ver · brau · cher · in · sol · ven · zen

Das Wort Ver­brau­cher­in­sol­ven­zen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­brau­cher­in­sol­ven­zen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­brau­cher­in­sol­ven­zen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verbraucherinsolvenzen bezeichnet die rechtlichen Verfahren, die durchgeführt werden, wenn private Haushalte oder einzelne Verbraucher zahlungsunfähig sind und ihre Schulden nicht mehr begleichen können. Sie ermöglichen es betroffenen Personen, ihre finanziellen Verbindlichkeiten geordnet abzubauen und im besten Fall einen Neuanfang zu wagen. Das Wort setzt sich aus „Verbraucher“ (Person, die Konsumgüter kauft) und „Insolvenzen“ (Plural von Insolvenz, was Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunregelmäßigkeiten bedeutet) zusammen. In Deutschland regelt das Insolvenzrecht die entsprechenden Verfahren, die neben der Restschuldbefreiung auch den Schutz der Gläubiger berücksichtigen.

Beispielsatz: Die steigende Zahl von Verbraucherinsolvenzen zeigt, wie viele Menschen finanziell überlastet sind.

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