Verbraucherministerin


Eine Worttrennung gefunden

Ver · brau · cher · mi · nis · te · rin

Das Wort Ver­brau­cher­mi­nis­te­rin besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­brau­cher­mi­nis­te­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­brau­cher­mi­nis­te­rin" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verbraucherministerin ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Verbraucher“ und „Ministerin“ besteht. Es bezeichnet eine politische Amtsträgerin, die für die Belange der Verbraucher zuständig ist. Ihre Aufgaben umfassen den Schutz der Verbraucherrechte, die Aufklärung über Produkte und Dienstleistungen sowie die Förderung von fairen Marktbedingungen. Die Verbraucherministerin kann auf Landes- oder Bundesebene tätig sein und spielt eine wichtige Rolle in der Gesetzgebung und der Umsetzung von Richtlinien, die das Wohl der Verbraucher fördern.

Beispielsatz: Die Verbraucherministerin setzt sich für den Schutz der Rechte der Konsumenten ein.

Vorheriger Eintrag: Verbraucherminister
Nächster Eintrag: Verbraucherministerium

 

Zufällige Wörter: lebensbedrohend nachfühlend stagniert suchterzeugenden Trickski