Verfahrensbeteiligten


Eine Worttrennung gefunden

Ver · fah · rens · be · tei · lig · ten

Das Wort Ver­fah­rens­be­tei­lig­ten besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­fah­rens­be­tei­lig­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­fah­rens­be­tei­lig­ten" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Verfahrensbeteiligten“ ist die Pluralform des Substantivs „Verfahrensbeteiligter“. Es beschreibt Personen oder Parteien, die an einem bestimmten Verfahren beteiligt sind, häufig im rechtlichen Kontext, wie in Gerichtsverfahren oder Verwaltungsverfahren. Zu den Verfahrensbeteiligten können Kläger, Beklagte, Zeugen oder andere relevante Akteure gehören. Die Rolle der Verfahrensbeteiligten ist entscheidend, da sie aktiv am Prozess teilnehmen, ihre Anliegen vorbringen und zur Klärung des Sachverhalts beitragen.

Beispielsatz: Die Verfahrensbeteiligten haben sich auf einen Kompromiss verständigt.

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