Verfahrenskosten


Eine Worttrennung gefunden

Ver · fah · rens · kos · ten

Das Wort Ver­fah­rens­kos­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­fah­rens­kos­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­fah­rens­kos­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verfahrenskosten sind finanzielle Ausgaben, die im Rahmen eines juristischen oder behördlichen Verfahrens anfallen. Dabei handelt es sich um alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verfahren entstehen, einschließlich Gerichts- und Anwaltsgebühren, sowie Reise- und Zeugenauslagen. Diese Kosten umfassen auch die Entschädigung für Sachverständige oder Dolmetscher. Verfahrenskosten können sowohl von der unterlegenen Partei als auch von der siegreichen Partei getragen werden, je nach den gesetzlichen Bestimmungen eines bestimmten Landes oder Gerichts.

Beispielsatz: Die Verfahrenskosten für den Rechtsstreit sind höher als ursprünglich erwartet.

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