Verfahrensmängel


Eine Worttrennung gefunden

Ver · fah · rens · män · gel

Das Wort Ver­fah­rens­män­gel besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­fah­rens­män­gel trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­fah­rens­män­gel" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verfahrensmängel sind Fehler oder Unregelmäßigkeiten, die während eines rechtlichen Verfahrens auftreten können. Diese Mängel beziehen sich oft auf die ordnungsgemäße Durchführung von Prozessen, die Beachtung gesetzlicher Vorschriften oder die Wahrung der Rechte der Beteiligten. Verfahrensmängel können dazu führen, dass ein Verfahren als ungültig oder anfechtbar betrachtet wird. Der Begriff setzt sich aus „Verfahren“ und „Mängel“ zusammen, wobei „Verfahren“ auf die rechtlichen Abläufe verweist und „Mängel“ auf das Fehlen oder die Unzulänglichkeit von Anforderungen oder Normen hinweist.

Beispielsatz: Die zuständige Behörde musste das Verfahren aufgrund schwerwiegender Verfahrensmängel neu aufrollen.

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