Verfügungsfreiheit


Eine Worttrennung gefunden

Ver ·· gungs · frei · heit

Das Wort Ver­fü­gungs­frei­heit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­fü­gungs­frei­heit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­fü­gungs­frei­heit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verfügungsfreiheit bezeichnet das Recht einer Person, über ihr Eigentum oder ihre Ressourcen nach eigenem Ermessen zu verfügen. Sie umfasst die Möglichkeiten, Vermögenswerte zu nutzen, zu verkaufen, zu verschenken oder zu belasten. Die Verfügungsfreiheit ist ein zentraler Aspekt des Eigentumsrechts und stellt sicher, dass Individuen Kontrolle über ihr eigenes Eigentum haben. Das Wort setzt sich zusammen aus "Verfügung" (Handlung des Verfügens) und "Freiheit" (Recht und Fähigkeit zu handeln). In rechtlichen Zusammenhängen spielt die Verfügungsfreiheit eine wichtige Rolle, insbesondere im Vertragsrecht und bei Erbschaften.

Beispielsatz: Die Verfügungsfreiheit über das eigene Vermögen ermöglicht es den Menschen, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen.

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