Verfügungsgewalt


Eine Worttrennung gefunden

Ver ·· gungs · ge · walt

Das Wort Ver­fü­gungs­ge­walt besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­fü­gungs­ge­walt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­fü­gungs­ge­walt" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verfügungsgewalt beschreibt das Recht oder die Fähigkeit, über etwas zu verfügen, also Entscheidungen zu treffen oder Handlungen vorzunehmen, die dessen Verwendung betreffen. Es setzt sich aus den Begriffen "Verfügung" (die Handlung, etwas zu besitzen oder zu nutzen) und "Gewalt" (im Sinne von Macht oder Einfluss). Oft wird es im rechtlichen Kontext verwendet, etwa im Zusammenhang mit Eigentum oder finanziellen Ressourcen. Verfügungsgewalt kann sowohl individuell, beispielsweise durch Eigentümer, als auch institutionell, etwa durch staatliche Behörden, ausgeübt werden.

Beispielsatz: Die Verfügungsgewalt über das Erbe wurde im Testament eindeutig geregelt.

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