Verfügungsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ver ·· gungs · recht

Das Wort Ver­fü­gungs­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­fü­gungs­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­fü­gungs­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verfügungsrecht bezeichnet das Recht einer Person, über ein bestimmtes Objekt oder Recht zu verfügen. Es umfasst die Befugnis, Entscheidungen über die Nutzung, Veränderung oder Veräußern eines Eigentums zu treffen. Dabei ist das Verfügungsrecht eng mit dem Eigentum verbunden, da der Eigentümer typischerweise auch über das Verfügungsrecht verfügt. Es kann jedoch auch eingeschränkt werden, etwa durch gesetzliche Bestimmungen oder vertragliche Vereinbarungen. In manchen Fällen kann das Verfügungsrecht an Dritte übertragen oder zeitlich befristet werden, was zu unterschiedlichen Formen von Rechten führt, wie zum Beispiel Nutzungsrechten oder Grunddienstbarkeiten.

Beispielsatz: Das Verfügungsrecht über das Grundstück liegt allein beim Eigentümer.

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