Verfügungsrechte


Eine Worttrennung gefunden

Ver ·· gungs · rech · te

Das Wort Ver­fü­gungs­rech­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­fü­gungs­rech­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­fü­gungs­rech­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verfügungsrechte sind rechtliche Ansprüche oder Befugnisse, die es einer Person oder Institution erlauben, über bestimmte Ressourcen, Eigentum oder Ansprüche zu bestimmen. Sie umfassen das Recht, etwas zu nutzen, zu verkaufen, zu vermieten oder zu veräußern. Der Begriff ist im Kontext des Eigentumsrechts von Bedeutung und betont die Kontrolle, die jemand über seine Besitzrechte hat. Die Pluralform „Verfügungsrechte“ deutet darauf hin, dass es mehrere Arten oder Formen dieser Rechte gibt, die jeweils unterschiedliche Aspekte der Verfügungsgewalt über Ressourcen beschreiben können.

Beispielsatz: Die Verfügungsrechte über das Grundstück liegen ausschließlich beim Eigentümer.

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