Verkehrsteuern


Eine Worttrennung gefunden

Ver · kehr · steu · ern

Das Wort Ver­kehr­steu­ern besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­kehr­steu­ern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­kehr­steu­ern" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verkehrsteuern sind spezielle Abgaben, die von Personen oder Unternehmen im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Verkehrsanlagen oder Fahrzeugen erhoben werden. Dazu zählen beispielsweise die Kfz-Steuer und die Luftverkehrssteuer. Die Steuerpflichtigen sind oft Verkehrsnutzer, während die Einnahmen in der Regel zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur verwendet werden. Der Begriff „Verkehrsteuern“ ist im Plural und bezeichnet somit eine Gruppe von Steuerarten, die sich mit dem Verkehr, seien es Straßen, Schienen oder Luftfahrt, beschäftigen. Den Verkehrsteuern liegt die Grundform „Verkehrssteuer“ zugrunde.

Beispielsatz: Die Einnahmen aus den Verkehrsteuern fließen in den Ausbau der Infrastruktur.

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