Verklagungen


Eine Worttrennung gefunden

Ver · kla · gun · gen

Das Wort Ver­kla­gun­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­kla­gun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­kla­gun­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Verklagungen" ist die Pluralform des Substantivs "Verklagung". Es bezeichnet den Vorgang, in dem eine Person oder Institution vor Gericht Klage erhebt, also rechtliche Schritte gegen eine andere Partei einleitet, um Ansprüche durchzusetzen oder eine Streitigkeit zu klären. Verklagungen sind häufig Teil des Rechtsprozesses und können unterschiedliche Gründe haben, wie beispielsweise Vertragsverletzungen oder Schadensersatzforderungen. In der rechtlichen Auseinandersetzung ist der Ausgang einer Verklagung entscheidend für die beteiligten Parteien und kann weitreichende Folgen haben.

Beispielsatz: Die Vielzahl an Verklagungen hat die Gerichte stark belastet.

Vorheriger Eintrag: Verklagung
Nächster Eintrag: Verklammern

 

Zufällige Wörter: Druckbefehlen Finanzlandesdirektion Hausstaubmilben Konjunkturausblick mehrgeschoßigem