Verklagung


Eine Worttrennung gefunden

Ver · kla · gung

Das Wort Ver­kla­gung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­kla­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­kla­gung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verklagung ist das Substantiv zu "verklagen". Es bezeichnet den rechtlichen Akt, bei dem eine Person eine Klage gegen eine andere Person oder Institution einreicht. In diesem Prozess wird der Kläger die Gründe für seine Klage darlegen und Beweise vorlegen, um seine Ansprüche zu unterstützen. Eine Verklagung kann zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Natur sein und zielt darauf ab, Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien vor Gericht zu klären. Während des Verfahrens haben beide Seiten die Möglichkeit, ihre jeweiligen Standpunkte darzulegen und Beweise vorzubringen, bevor ein Gericht eine Entscheidung trifft.

Beispielsatz: Die Verklagung des Unternehmens wegen Vertragsbruchs wurde in der nächsten Instanz angesetzt.

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