Verleumdungsklage


Eine Worttrennung gefunden

Ver · leum · dungs · kla · ge

Das Wort Ver­leum­dungs­kla­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­leum­dungs­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­leum­dungs­kla­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Verleumdungsklage ist eine rechtliche Maßnahme, bei der jemand vor Gericht eine Klage wegen Verleumdung einreicht. Verleumdung bezieht sich auf die bewusste Verbreitung falscher und schädlicher Informationen über eine andere Person oder Organisation, um deren Ruf zu schädigen. Eine Verleumdungsklage wird eingereicht, um den Verleumder zur Verantwortung zu ziehen und Schadensersatz zu fordern. Die Grundform des Wortes ist "Verleumdung", eine Verletzung des Rufes oder der Ehre einer Person durch das Verbreiten von unwahren Behauptungen.

Beispielsatz: Die prominente Schauspielerin reichte eine Verleumdungsklage gegen den Tabloidverlag ein.

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