Verleumdungsklagen


Eine Worttrennung gefunden

Ver · leum · dungs · kla · gen

Das Wort Ver­leum­dungs­kla­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­leum­dungs­kla­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­leum­dungs­kla­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verleumdungsklagen sind rechtliche Schritte, die eine Person oder Institution einleitet, um sich gegen falsche, rufschädigende Behauptungen zu wehren. Der Begriff setzt sich aus "Verleumdung", was das absichtliche Verbreiten falscher Informationen über jemanden bedeutet, und "Klagen", der Handlung des Klags oder der rechtlichen Forderung, zusammen. Verleumdungsklagen dienen dem Schutz der Ehre und des guten Rufs einer Person und sind Teil des Zivilrechts. Sie können sowohl zivil- als auch strafrechtliche Aspekte umfassen, je nachdem, ob die Verleumdung öffentlich oder privat verbreitet wurde.

Beispielsatz: Die Verleumdungsklagen gegen ihn haben in der Öffentlichkeit für viel Aufsehen gesorgt.

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