Verlustvorträgen


Eine Worttrennung gefunden

Ver · lust · vor · trä · gen

Das Wort Ver­lust­vor­trä­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­lust­vor­trä­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­lust­vor­trä­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Verlustvorträgen“ ist die pluralisierte Form des Substantivs „Verlustvortrag“. Ein Verlustvortrag ist ein steuerrechtlicher Begriff, der die Möglichkeit beschreibt, steuerliche Verluste eines Unternehmens oder einer natürlichen Person in zukünftige Steuerperioden vorzutragen. Dadurch können diese Verluste mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden, was zu einer Steuerentlastung führen kann. Verlustvorträge sind besonders wichtig für Unternehmen, die in einer Periode Verluste erleiden und in den folgenden Jahren wieder Gewinne erzielen. In dieser Form wird der Begriff häufig im Zusammenhang mit der steuerlichen Planung und Unternehmensfinanzierung verwendet.

Beispielsatz: Die Verlustvorträge ermöglichen es Unternehmen, finanzielle Einbußen aus vergangenen Jahren steuerlich geltend zu machen.

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