Verlustvorträge


Eine Worttrennung gefunden

Ver · lust · vor · trä · ge

Das Wort Ver­lust­vor­trä­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­lust­vor­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­lust­vor­trä­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verlustvorträge sind steuerliche Regelungen, die es Unternehmen ermöglichen, Verluste aus einem Geschäftsjahr in zukünftige Jahre vorzutragen. Dadurch können diese Verluste mit künftigen Gewinnen verrechnet werden, was die Steuerlast in den kommenden Jahren senkt. Der Begriff setzt sich aus "Verlust" (eine negative Bilanz) und "Vortrag" (die Übertragung in eine zukünftige Periode) zusammen. Hinweis: Der Begriff steht im Plural; die Grundform ist „Verlustvortrag“. Diese Regelung unterstützt Unternehmen, die in einem Jahr Verluste erlitten haben, in der langfristigen finanziellen Planung und Stabilität.

Beispielsatz: Die Nutzung von Verlustvorträgen ermöglicht es Unternehmen, ihre Steuerlast in den Folgejahren zu senken.

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