Verlustvortrag


Eine Worttrennung gefunden

Ver · lust · vor · trag

Das Wort Ver­lust­vor­trag besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­lust­vor­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­lust­vor­trag" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Verlustvortrag ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er entsteht, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson Verluste erzielt, die in einem bestimmten Jahr nicht vollständig mit Gewinnen verrechnet werden können. Der nicht ausgeglichene Verlustbetrag kann dann in den folgenden Jahren vorgetragen werden und mit den zukünftigen Gewinnen verrechnet werden, um die Steuerlast zu reduzieren. Der Verlustvortrag kann entweder zur Verrechnung mit zukünftigen Einkünften aus der gleichen Einkunftsquelle (Verlustvortrag horizontal) oder mit anderen Einkunftsarten (Verlustvortrag vertikal) genutzt werden.

Beispielsatz: Der Verlustvortrag ermöglicht es Unternehmen, finanzielle Verluste in zukünftige Steuerperioden zu übertragen und dadurch ihre Steuerlast zu minimieren.

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