Vermögensabgabe


Eine Worttrennung gefunden

Ver ·· gens · ab · ga · be

Das Wort Ver­mö­gens­ab­ga­be besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­mö­gens­ab­ga­be trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­mö­gens­ab­ga­be" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Vermögensabgabe bezeichnet den Vorgang, bei dem Vermögen, wie Geld oder Eigentum, von einer Person oder Institution an eine andere übertragen wird. Dies kann durch Schenkungen, Erbschaften oder andere Formen der Übertragung geschehen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Vermögen“, das materiellen oder immateriellen Besitz umfasst, und „Abgabe“, was auf die Weitergabe oder Übertragung hinweist. In rechtlichen und steuerlichen Kontexten spielt die Vermögensabgabe eine wichtige Rolle, insbesondere hinsichtlich der damit verbundenen steuerlichen Pflichten und Regelungen.

Beispielsatz: Die Vermögensabgabe wurde als neuer Ansatz zur Umverteilung von Reichtum diskutiert.

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