vermögensrechtlicher


Eine Worttrennung gefunden

ver ·· gens · recht · li · cher

Das Wort ver­mö­gens­recht­li­cher besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort ver­mö­gens­recht­li­cher trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ver­mö­gens­recht­li­cher" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "vermögensrechtlicher" ist ein Adjektiv, das sich auf die rechtlichen Aspekte des Vermögens bezieht. Es beschreibt alles, was im Zusammenhang mit Vermögen und den damit verbundenen Rechten und Pflichten steht. Vermögensrechtliche Fragestellungen spielen eine zentrale Rolle im Zivilrecht, insbesondere bei Eigentum, Erbschaft und Verträgen. Das Wort leitet sich von "Vermögensrecht" ab, welches die rechtlichen Normen und Bestimmungen umfasst, die das Eigentum und die Vermögensverhältnisse regulieren. Es kann in juristischen Kontexten verwendet werden, um spezifische Regelungen oder Ansprüche zu kennzeichnen.

Beispielsatz: Der vermögensrechtliche Anspruch des Klägers wurde vor Gericht anerkannt.

Vorheriger Eintrag: vermögensrechtlichen
Nächster Eintrag: vermögensrechtliches

 

Zufällige Wörter: abtrennte auszuhandelnd Bedingtheit Gebäudegrundfläche Trabantenstadt