Verpflichtungsermächtigung


Eine Worttrennung gefunden

Ver · pflich · tungs · er · mäch · ti · gung

Das Wort Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Verpflichtungsermächtigung bezeichnet die Erlaubnis oder Genehmigung, Verpflichtungen einzugehen, die in der Regel finanzielle Verpflichtungen betreffen. Sie wird häufig in verwaltungstechnischen und rechtlichen Kontexten verwendet, insbesondere im Haushaltsrecht, um die Beauftragung von Leistungen vorab zu sichern. Das Wort setzt sich aus "Verpflichtung" (z.B. das Eingehens einer bindenden Verantwortung) und "Ermächtigung" (z.B. die Zuerkennung von Befugnissen) zusammen. Es ist ein zusammengesetztes Substantiv und beschreibt die autorisierte Handlung, durch die bestimmte Ausgaben oder Verträge auch in zukünftigen Haushaltsjahren eingeplant werden können.

Beispielsatz: Die Verpflichtungsermächtigung ermöglicht es der Behörde, finanzielle Mittel für zukünftige Ausgaben im Haushalt einzuplanen.

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