Verpflichtungsermächtigungen


Eine Worttrennung gefunden

Ver · pflich · tungs · er · mäch · ti · gun · gen

Das Wort Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gun­gen besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gun­gen" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Verpflichtungsermächtigungen" ist ein zusammengesetztes Substantiv aus "Verpflichtung" und "Ermächtigungen". Es beschreibt rechtliche oder finanzielle Ermächtigungen, die es einer Institution oder Verwaltung ermöglichen, bestimmte Verpflichtungen einzugehen oder Zahlungen vorzunehmen, ohne dass bereits eine endgültige Mittelzuweisung erfolgt ist. Solche Ermächtigungen sind häufig in öffentlichen Haushalten zu finden und erscheinen in der Budgetplanung, um Flexibilität bei der Mittelverwendung zu verleihen. Die Grundlage bildet eine genehmigte Haushaltsplanung, die solche Ermächtigungen vorsieht, um zukünftige Ausgaben zu decken.

Beispielsatz: Die Verwaltung muss die Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt sorgfältig prüfen und verwalten.

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