Verpfändung


Eine Worttrennung gefunden

Ver · pfän · dung

Das Wort Ver­pfän­dung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­pfän­dung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­pfän­dung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Verpfändung ist ein Substantiv und bezeichnet den rechtlichen Akt, bei dem eine Sache als Sicherheit für einen Kredit oder eine Schuldübertagung verwendet wird. Dabei wird die Sache, häufig eine Immobilie oder ein Fahrzeug, dem Gläubiger übergeben, bis die Schuld beglichen ist. Die Verpfändung sichert dem Gläubiger den Anspruch auf Zahlung und gibt ihm das Recht, im Falle eines Zahlungsausfalls die verpfändete Sache zu verwerten. Dies dient dem Schutz des Gläubigers und ermöglicht ihm, bei Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners seine Forderungen durchzusetzen.

Beispielsatz: Die Verpfändung des Grundstücks sicherte dem Kreditgeber die Rückzahlung des Darlehens.

Vorheriger Eintrag: verpfändetet
Nächster Eintrag: Verpfändungen

 

Zufällige Wörter: Dynamikumfanges Infragestellen Schläfrigkeit Schlüsselbegriffe verwarntem