Verpfändungen


Eine Worttrennung gefunden

Ver · pfän · dun · gen

Das Wort Ver­pfän­dun­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­pfän­dun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­pfän­dun­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Verpfändungen" ist die Pluralform des Substantivs "Verpfändung". Eine Verpfändung bezeichnet die Übertragung eines Eigentumsrechts an einem Vermögensgegenstand, um einen Kredit zu sichern. Dabei bleibt der Verpfändende in der Regel im Besitz der Sache, während der Gläubiger das Recht hat, im Falle eines Zahlungsausfalls auf den Gegenstand zuzugreifen. Verpfändungen sind in vielen rechtlichen und finanziellen Kontexten üblich, insbesondere im Bankwesen. Sie dienen dem Schutz der Interessen des Gläubigers und stellen sicher, dass eine gewisse Sicherheit für die gewährte Finanzierung besteht.

Beispielsatz: Die Verpfändungen von Wertgegenständen dienten als Sicherheit für den Kreditantrag.

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