Versäumnisurteiles


Eine Worttrennung gefunden

Ver · säum · nis · ur · tei · les

Das Wort Ver­säum­nis­ur­tei­les besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­säum­nis­ur­tei­les trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­säum­nis­ur­tei­les" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Versäumnisurteiles" ist die Genitivform des Substantivs "Versäumnisurteil". Ein Versäumnisurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die ergeht, wenn eine Partei in einem Verfahren nicht erscheint oder nicht rechtzeitig auf Klageschrift oder Gerichtstermine reagiert. Es handelt sich um ein Urteil, das aufgrund der Nichterscheinen einer der Parteien erlassen wird, ohne dass eine Verhandlung stattfindet. In der Regel wird das Versäumnisurteil zugunsten der erschienenen Partei erlassen und hat zur Folge, dass die abwesende Partei die aufgetretenen Kosten und eventuelle Ansprüche tragen muss.

Beispielsatz: Das Versäumnisurteil trat in Kraft, weil die beklagte Partei nicht zur Verhandlung erschien.

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