Versäumnisurteilen


Eine Worttrennung gefunden

Ver · säum · nis · ur · tei · len

Das Wort Ver­säum­nis­ur­tei­len besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­säum­nis­ur­tei­len trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­säum­nis­ur­tei­len" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Versäumnisurteilen ist die Mehrzahl von Versäumnisurteil. Ein Versäumnisurteil wird vom Gericht gefällt, wenn eine Partei in einem Gerichtsverfahren nicht erscheint oder ihre Prozesshandlungen nicht fristgerecht vornimmt. Das Gericht urteilt dann aufgrund des Versäumnisses der Partei. Es kann ein Versäumnisurteil zum Beispiel dazu führen, dass der Abwesenden die Nachteile einer gerichtlichen Entscheidung auferlegt werden. Versäumnisurteilen sind somit Urteile, die aufgrund von Nichterscheinen oder Versäumnissen einer Partei ergangen sind.

Beispielsatz: Das Versäumnisurteil wurde erlassen, da der Beklagte ohne ausreichende Entschuldigung nicht erschienen war.

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