Versäumnisurteile


Eine Worttrennung gefunden

Ver · säum · nis · ur · tei · le

Das Wort Ver­säum­nis­ur­tei­le besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­säum­nis­ur­tei­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­säum­nis­ur­tei­le" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Versäumnisurteile sind gerichtliche Entscheidungen, die ergehen, wenn eine Partei in einem Verfahren nicht erscheint oder fristgerecht keine Stellungnahme abgibt. Diese Urteile werden meist im Zivilrecht gefällt und können die Ansprüche des klagenden Teils ohne eine mündliche Verhandlung bestätigen. Das Wort "Versäumnisurteile" setzt sich aus "Versäumnis" (nicht Erscheinen) und "Urteile" (Gerichtsentscheidungen) zusammen und ist der Plural von "Versäumnisurteil". Solche Urteile sind oft mit einem Rechtsmittel anfechtbar, jedoch kann das Versäumnis der betroffenen Partei zu ungünstigen Ergebnissen führen.

Beispielsatz: Das Gericht erließ ein Versäumnisurteil, da der Beklagte nicht zur Verhandlung erschien.

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