Versäumnisurteil


Eine Worttrennung gefunden

Ver · säum · nis · ur · teil

Das Wort Ver­säum­nis­ur­teil besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­säum­nis­ur­teil trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­säum­nis­ur­teil" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Versäumnisurteil ist ein gerichtliches Urteil, das ergeht, wenn eine Partei in einem Zivilverfahren trotz ordnungsgemäßer Aufforderung nicht erscheint oder nicht rechtzeitig auf Klage oder Anträge reagiert. Es dient dazu, die Sache zu entscheiden, auch wenn eine Seite nicht präsent ist, und kann die in der Klage geforderten Ansprüche vollständig oder teilweise zusprechen. Solche Urteile sollen den Rechtsverkehr beschleunigen und verhindern, dass Prozessparteien unangemessen durch das Verhalten der anderen Partei aufgehalten werden.

Beispielsatz: Das Versäumnisurteil wurde erlassen, da der Beklagte nicht zur Verhandlung erschienen ist.

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