Versammlungsbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Ver · samm · lungs · be · hör · de

Das Wort Ver­samm­lungs­be­hör­de besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­samm­lungs­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­samm­lungs­be­hör­de" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die „Versammlungsbehörde“ ist eine staatliche oder kommunale Institution, die für die Genehmigung und Überwachung von Versammlungen und öffentlichen Veranstaltungen zuständig ist. Sie sorgt dafür, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf Versammlungsfreiheit, Sicherheit und Ordnung. Die Behörde kann Auflagen erteilen, um das Wohlergehen der Teilnehmer und der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Das Wort setzt sich aus „Versammlung“ (Zusammenkunft von Personen) und „Behörde“ (amtliche Stelle, die bestimmte Aufgaben wahrnimmt) zusammen. In diesem Fall handelt es sich um die Grundform des Begriffs.

Beispielsatz: Die Versammlungsbehörde genehmigte die Durchführung der Protestveranstaltung in der Innenstadt.

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