Versammlungsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ver · samm · lungs · recht

Das Wort Ver­samm­lungs­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­samm­lungs­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­samm­lungs­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Versammlungsrecht bezeichnet das Recht auf friedliche Versammlungen und Kundgebungen. Es ist ein grundrechtlich geschütztes Recht, das in Deutschland in Artikel 8 des Grundgesetzes verankert ist. Das Versammlungsrecht ermöglicht es den Bürgern, ihre Meinung öffentlich kundzutun und sich zu politischen, sozialen oder kulturellen Themen zu organisieren. Es schützt das Recht auf freie Meinungsäußerung und ermöglicht den Austausch von Ideen und Informationen in der Öffentlichkeit. Die Grundform des Wortes "Versammlungsrecht" ist bereits genannt.

Beispielsatz: Das Versammlungsrecht garantiert den Bürgern das Recht, sich friedlich zu versammeln und ihre Meinungen auszutauschen.

Vorheriger Eintrag: Versammlungsräume
Nächster Eintrag: Versammlungsrechts

 

Zufällige Wörter: Direktumleitung dußligen Pharmakologen Pokalfinalist Stoffmuster