Versammlungsrechts


Eine Worttrennung gefunden

Ver · samm · lungs · rechts

Das Wort Ver­samm­lungs­rechts besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­samm­lungs­rechts trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­samm­lungs­rechts" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Versammlungsrecht bezeichnet das Grundrecht, friedlich und öffentlich zu demonstrieren oder sich zu versammeln, um Meinungen und Anliegen frei zum Ausdruck zu bringen. Es garantiert die Versammlungsfreiheit und ist in Deutschland im Artikel 8 des Grundgesetzes verankert. Das Versammlungsrecht tritt in Kraft, wenn mehr als zwei Personen anwesend sind und kann sowohl auf öffentlichem als auch privatem Gelände ausgeübt werden. Es dürfen jedoch keine strafbaren Handlungen begangen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet werden. Das Versammlungsrecht ist ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Gesellschaft und sichert das Recht auf freie Meinungsäußerung und politische Teilhabe.

Beispielsatz: Das Versammlungsrecht garantiert den Bürgern das Recht, sich friedlich zu versammeln und ihre Meinungen auszudrücken.

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