Versicherungspflichtgrenze


Eine Worttrennung gefunden

Ver · si · che · rungs · pflicht · gren · ze

Das Wort Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Versicherungspflichtgrenze ist der Betrag, bis zu dem Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert sein müssen. 2022 beträgt die Versicherungspflichtgrenze monatlich 5.799,50 Euro bzw. jährlich 71.400 Euro. Verdient ein Arbeitnehmer mehr, kann er sich privat versichern lassen. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich angepasst und berücksichtigt auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Beispielsatz: Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, ab welchem Einkommen eine Person nicht mehr verpflichtet ist, in die gesetzliche Krankenversicherung einzuzahlen.

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